19-Jährige zur Prostitution gezwungen: Geldauflage für Gehilfin
Wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution wurde eine 21-Jährige vom Amtsgericht Würzburg nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Zudem muss sie sich in einem Aufsatz mit den Auswirkungen der Zwangsprostitution auf das Opfer auseinandersetzen.