Forschungsreaktor in Garching darf weiter mit hoch angereichertem Uran betrieben werden – Urteilsgründe veröffentlicht
Mit Urteil vom 18. Juni 2024 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass der Forschungsreaktor in Garching bei München (Hochflussneutronenquelle München – FRM II) von der Technische Universität München (TUM) weiterhin mit hoch angereichertem Uran betrieben werden darf.