Nach einem Wiederaufnahmeantrag hebt das West-Berliner Landgericht den Schuldspruch gegen Marinus van der Lubbe auf, der 1933 als Urheber des Reichstagsbrandes zum Tode verurteilt und 1934 hinge-richtet worden war. Dieser Beschluss wird vom Kammergericht kurz darauf wieder negiert. Zur endgültigen Annullierung des Schuldspruchs kommt es erst 1998 durch das NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz. Die Frage, wer im Reichstagsgebäude 1933 Feuer gelegt hat, bleibt weiterhin ungeklärt.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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