
Nach-dem der Landtag des Saarlandes dessen Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes erklärt hatte, erlässt der Bundestag nun ein Gesetz zur Aufnahme des Saarlandes als zehntes Bundesland. Anfang 1957 ziehen zehn saarländische Abgeordnete in den Bundestag ein.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21