
Wiesbaden, 26. August 2026 (JPD). Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland ist im Jahr 2025 auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Die Finanzverwaltungen setzten insgesamt 21,4 Milliarden Euro fest. Das waren 60,8 Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte.
Für den starken Anstieg waren insbesondere große Vermögensübertragungen verantwortlich. Bei Übertragungen von mindestens 20 Millionen Euro erhöhte sich die festgesetzte Steuer gegenüber dem Vorjahr um 146,8 Prozent.
Die festgesetzte Erbschaftsteuer stieg um 57,1 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro. Damit wurde der bisherige Höchststand aus dem Jahr 2021 von 9,0 Milliarden Euro deutlich übertroffen. Die festgesetzte Schenkungsteuer nahm sogar um 67,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro zu und erreichte ebenfalls einen Rekordwert. Seit 2019, als 1,2 Milliarden Euro Schenkungsteuer festgesetzt worden waren, ist dieser Wert durchgehend gestiegen.
Auch das steuerlich erfasste übertragene Vermögen erreichte einen neuen Höchststand. Insgesamt wurden 2025 Vermögenswerte aus Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 141,1 Milliarden Euro übertragen. Das waren 23,1 Prozent mehr als im Vorjahr.
Besonders stark nahm die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu. Mit 16,8 Milliarden Euro lag deren Wert um 128,9 Prozent über dem Vorjahresniveau. Übertragenes Betriebsvermögen stieg um 19 Prozent auf 25,6 Milliarden Euro. Das erfasste Grundvermögen erhöhte sich um 11,2 Prozent auf 51,6 Milliarden Euro.
Nach Berücksichtigung unter anderem von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigen Erwerbsvorgängen belief sich das steuerlich berücksichtigte Vermögen auf insgesamt 150,5 Milliarden Euro. Gegenüber 2024 entsprach dies einem Anstieg um 32,9 Prozent.
Bei Erbschaften und Vermächtnissen erhöhte sich das steuerlich berücksichtigte Vermögen um 36,2 Prozent auf 87,3 Milliarden Euro. Durch Schenkungen wurden Vermögenswerte von 63,2 Milliarden Euro übertragen, 28,7 Prozent mehr als im Vorjahr.
Besonders kräftig stiegen bei Schenkungen die übertragenen Anteile an Kapitalgesellschaften. Ihr Wert erhöhte sich um 148,4 Prozent auf 13,6 Milliarden Euro. Geschenktes Betriebsvermögen nahm um 27 Prozent auf 21,2 Milliarden Euro zu. Das geschenkte Grundvermögen ging dagegen leicht um 2,1 Prozent auf 18,6 Milliarden Euro zurück.
Zusätzlich wurden im Jahr 2025 im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erlassen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon entfielen 3,4 Milliarden Euro auf Schenkungen und 0,3 Milliarden Euro auf Erbschaften.
Destatis weist darauf hin, dass die Statistik ausschließlich Vermögensübergänge erfasst, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Vermögensübertragungen innerhalb der gesetzlichen Freibeträge sind in der Regel nicht steuerpflichtig und daher nicht enthalten.




