Verfassungsfeindliche Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr sollen zukünftig einfacher und schneller aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8672) vor, über den der Bundestag heute in Erster Lesung beraten wird. Der Entwurf sieht vor, dass Zeit- und Berufssoldaten, die bereits mehr als vier Jahre in den Streitkräften dienen, durch einen Verwaltungsakt aus dem Dienst entlassen werden können, wenn sie in „schwerwiegender Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz), gerichtet sind.“

Nach der derzeitigen Rechtslage können Zeit- und Berufssoldaten nach vier Jahren Dienst erst nach dem rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Disziplinarverfahrens entlassen werden. In der Praxis dauern solche Disziplinarverfahren nach Angaben der Bundesregierung jedoch durchschnittlich bis zu vier Jahren. Dies sei nicht hinzunehmen, zumal die Soldaten während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten, heißt es in der Gesetzesbegründung.

(c) HiB Nr. 765, 19.10.2023

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