Die Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten soll in der Bundeswehr besser durchgesetzt werden. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal und anderer gesetzlicher Regelungen (20/8645). Die Gesetzesvorlage soll am Donnerstag in erster Lesung beraten und in den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen werden.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine verstärkte Sensibilisierung von Vorgesetzten in der Bundeswehr für das Thema Gleichstellung und Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst vor. Zudem sollen Umfang und Zeitpunkt des Informationsanspruchs der Gleichstellungsbeauftragten in Wehrdisziplinar- und Wehrbeschwerdeverfahren geregelt werden. Einsprüche der Gleichstellungsbeauftragten sollen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des militärischen Dienstes eine aufschiebende Wirkung erhalten.

(c) HiB Nr. 786, 19.10.2023

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