Damit gewährleistet werden kann, dass die Urheber der in der Ukraine begangenen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, hat der Rat heute neue Vorschriften angenommen, die es Eurojust ermöglichen, Beweismittel im Zusammenhang mit den Kernverbrechen des Völkerstrafrechts wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zu sichern, zu analysieren und zu speichern. Der Text wird voraussichtlich am 30. Mai vom Europäischen Parlament und vom Rat unterzeichnet und kurz danach im Amtsblatt veröffentlicht. Er tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Die neuen Vorschriften werden es Eurojust ermöglichen,

  • Beweismittel im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen, einschließlich Satellitenbildern, Fotos, Videos, Tonaufzeichnungen, DNA-Profilen und Fingerabdrücken, zu speichern und zu sichern,
  • diese Beweismittel in enger Zusammenarbeit mit Europol zu verarbeiten und zu analysieren und sie an die zuständigen nationalen und internationalen Justizbehörden, einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs, weiterzugeben.

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine kommen viele Informationen aus der Ukraine, die leider darauf schließen lassen, dass in der Ukraine Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen wurden und werden.

Anfang März haben alle EU-Mitgliedstaaten zusammen mit anderen Partnerländern beschlossen, gemeinsam den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in der Ukraine zu befassen. Auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ vom 4. März haben die Ministerinnen und Minister Eurojust aufgefordert, ihre Koordinierungsfunktion in vollem Umfang wahrzunehmen und sich dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) entsprechend zur Verfügung zu stellen.

Neben den Ermittlungen des Chefanklägers des IStGH hat die Generalstaatsanwältin der Ukraine Ermittlungen eingeleitet, und die Behörden mehrerer Mitgliedstaaten haben nationale Ermittlungen eingeleitet. Darüber hinaus haben die Justizbehörden Litauens, Polens und der Ukraine mit Unterstützung von Eurojust und unter Beteiligung der Anklagebehörde des IStGH eine gemeinsame Ermittlungsgruppe eingerichtet. Demnächst werden sich auch die Justizbehörden der Slowakei, Lettlands und Estlands daran beteiligen.

Um die Wirksamkeit dieser Ermittlungen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass zwischen Strafverfolgungsbehörden verschiedener Rechtsordnungen eine Koordinierung stattfindet und Beweismittel ausgetauscht werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Beweise für Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund der anhaltenden Feindseligkeiten im Hoheitsgebiet der Ukraine nicht sicher aufbewahrt werden können. Daher sollte an einem sicheren Ort ein zentraler Speicher eingerichtet werden.

Quelle: Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 25. Mai 2022

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