Die Bundesnetzagentur hat heute ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich veröffentlicht.

„Die Netzbetreiber unternehmen erfolgreich erhebliche Anstrengungen, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. Dabei wollen wir sie noch stärker unterstützen. Die Entgeltregulierung hat sich über die Jahre zu einem, dem Steuerrecht vergleichbaren Regelungsdickicht entwickelt. Sie soll insgesamt schneller und einfacher und vor allem weniger bürokratisch werden. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen verlässlich bleiben,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Dynamik der Energiewende verstärkt sich. Die Stromnetze müssen beschleunigt ausgebaut und digitalisiert werden. Gasnetze können wir teilweise für Wasserstoff umrüsten. Der andere Teil wird perspektivisch stillgelegt. All das führt zu Änderungen der Kosten. Diese Änderungen wollen wir zukünftig kurzfristiger anpassen können, ohne dabei die Kosteneffizienz aus dem Blick zu verlieren.“

Netze sollen effizient transformiert werden

Ein wichtiges Anliegen der Branche ist es, Änderungen bei den Kosten der Netzbetreiber schneller zu berücksichtigen. Dazu schlägt die Bundesnetzagentur vor, die Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Die Bundesnetzagentur ist aber auch offen für andere Vorschläge, die eine zeitgerechte Anerkennung der Kosten besser erreichen. Gleichzeitig müssen die Vorschläge praktisch umsetzbar sein und Anreize zur Kosteneinsparung setzen.

Die Verkürzung der Regulierungsperiode bedeutet Beschleunigung, und Beschleunigung braucht eine vereinfachte Regulierung. Hierzu schlägt die Bundesnetzagentur Pauschalierungen in der Prüfung vor. Ein Beispiel ist die Anwendung einer standardisierten Bestimmung der Kapitalkosten über einen sogenannten WACC, der eine Bestimmung der Kapitalkosten im Einzelfall ersetzt. Auch die Bestimmung des Umlaufvermögens wollen wir pauschalieren. Die Bundesnetzagentur schlägt auch vor, den Katalog der bisher jährlich zu ermittelnden und anzupassenden sog. dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten zu reduzieren. 

Im Strombereich arbeitet die Bundesnetzagentur darauf hin, die Energiewende beschleunigt, digitalisiert und in guter Qualität voranzubringen. Die Bundesnetzagentur will  in der Regulierung gezielte finanzielle Anreize zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber setzen. 

Im Gasbereich sollen die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden. Anlagen sollen sich innerhalb der zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzung noch amortisieren. Außerdem sollen Netzbetreiber Rückstellungen für die Kosten der absehbaren Stilllegung von Netzteilen bilden dürfen. 

Hintergrund

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Im Strombereich bedeutet dies, erneuerbare Stromerzeugung auszuweiten und viele Sektoren zu elektrifizieren. Die Folge für das Netz ist ein nochmal deutlich zu beschleunigender Netzausbau. Außerdem muss erneuerbare Erzeugung ans Netz. Auch Wärmepumpen und Ladesäulen brauchen Netzanschlüsse. Das geht nicht ohne eine stärkere Digitalisierung und Standardisierung der Prozesse. Das alles geht nur, wenn Verteilernetzbetreiber ihre Netze besser beobachten und steuern können. Sie müssen zudem die Netzanschlüsse weiter beschleunigen und Marktprozesse flächendeckend digitalisieren. 

Die Bedeutung von Erdgas hingegen wird abnehmen. Teile des Erdgasnetzes werden für den Transport von Wasserstoff genutzt. Andere Teil des Gasnetzes werden spätestens ab 2045 nicht mehr genutzt und stillgelegt.

Verfahren und Große Beschlusskammer 

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die zentralen Verordnungen für den Bereich der Energieregulierung außer Kraft treten werden. Hintergrund ist die Entscheidung des EuGH im September 2021 zur Rolle der Bundesnetzagentur. An die Stelle der Verordnungen werden Regelungen der Bundesnetzagentur treten müssen. Die Behörde wird sich dabei stark an den Vorgaben des EU-Rechts orientieren. Sie erhält deutlich mehr Verantwortung, mit der sie gewissenhaft umgehen wird. Die Kontrolle über die Entscheidungen üben das Oberlandesgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof aus. 

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wurde bei der Bundesnetzagentur eine „Große Beschlusskammer“ eingerichtet. Sie setzt sich aus dem Präsidium der Bundesnetzagentur sowie den Vorsitzenden der Beschlusskammern und Abteilungsleitungen aus dem Energiebereich zusammen. Die Große Beschlusskammer ist zuständig für alle bundesweit geltenden Festlegungen zum Netzzugang und zur Ermittlung der Entgelte. Dies umfasst die Kosten- und Anreizregulierung. Die Große Beschlusskammer regelt keine Einzelfestlegungen gegenüber Unternehmen, zum Bespiel die Bestimmung von Erlösobergrenzen.

Die Große Beschlusskammer kann Festlegungen an eine andere Beschlusskammer übertragen. Hiervon wird sie im Bereich der Entgeltregulierung in Ausnahmen Gebrauch machen. Im Zugangsbereich wird sie diese Möglichkeit umfangreicher nutzen. Eine Koordinierungsstelle unterstützt die Verfahren der Großen Beschlusskammer.

Die Eckpunkte bereiten eine umfassende Konsultation vor. Themen sind die Weiterentwicklung der Kosten- bzw. Anreizregulierung für Verteilernetzbetreiber sowie die Fernleitungsnetzbetreiber Gas. Mit den lediglich vier Strom-Übertragungsnetzbetreibern wird wegen derer spezieller Situation ein gesonderter Festlegungsprozess gestartet werden. Die Bundesnetzagentur plant für den 2. Februar 2024 eine Veranstaltung für Branchenvertreter. Hieran soll sich ein ausführlicher, offener Diskussionsprozess anschließen.

Fragen zur Netzentgeltbildung im engeren Sinne sollen zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden. Die Diskussion zu Anpassungen der Regulierung für Übertragungsnetzbetreiber findet ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Das Eckpunktepapier ist unter www.bundesnetzagentur.de/gbk veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 16. Februar 2024 abgegeben werden.

(c) Bundesnetzagentur, 18.01.2024

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