Die Bundesnetzagentur erreichten im Jahr 2023 insgesamt 143.061 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs, zum Vergleich 2022: 150.387 Beschwerden. Die Anzahl der Beschwerden lag somit auch im Jahr 2023 auf sehr hohem Niveau.

„Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat höchste Priorität. Wir dämmen den Missbrauch konsequent ein“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Fast 10.000 abgeschaltete Rufnummern sprechen für sich.“

Konsequente Maßnahmen

Zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 insgesamt 9.789 Rufnummern abgeschaltet. Eine weitere Nutzung der Rufnummern für missbräuchliche Zwecke wird hierdurch ausgeschlossen. Zu 1.298 Rufnummern hat die Bundesnetzagentur Fakturierungs- und Inkassierungsverbote verhängt, um Betroffene vor finanziellen Einbußen zu schützen.

Große Themenvielfalt – Schwerpunkt Enkeltrick

Die Missbrauchsverfolgung ist weiterhin von einer großen Themenvielfalt geprägt. Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich u.a. über unerwünschte Werbefaxe, belästigendes Anrufverhalten, kostenpflichtige Warteschleifen, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen, Fake-Hotlines sowie Rufnummernmanipulation.

Schwerpunkt der Beschwerden des Jahres 2023 waren jedoch unerwünschte SMS- und Messenger Nachrichten. Dominiert wurde dieser Bereich von sog. „Enkeltrick-Fallkonstellationen“. Alleine 6.500 Rufnummern wurden in diesem Zusammenhang abgeschaltet.

Unter dem Begriff „Enkeltrick“ werden Fälle zusammengefasst, in denen Betroffene von angeblichen Verwandten, meistens Enkelkinder und Kinder, oder guten Bekannten kontaktiert werden. Er oder sie schildert eine akute Notsituation, die nur durch eine sofortige Geldüberweisung aufgelöst werden kann. Tatsächlich liegt keine Notsituation vor.

Fakturierungs- und Inkassierungsverbote wurden in Fällen erlassen, in denen durch Hacking von Routern oder Telefonanlagen kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher generiert wurden.

Alle Maßnahmen der Bundesnetzagentur werden fortlaufend unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste veröffentlicht.

Rufnummernmissbrauch melden

Für die Verfolgung von Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen. Zur Einreichung einer Beschwerde stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite eine Reihe von Online-Formularen zur Verfügung, die an die jeweilige Fallkonstellation angepasst sind.

Die Online-Formulare sowie weitere Informationen zum Thema Rufnummernmissbrauch finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/aergermitrufnummern

(c) Bundesnetzagentur, 15.01.2024

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