Zum heutigen 30. Jahrestag zur Aufhebung des § 175 erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Heute vor 30 Jahren, am 10. März 1994, beschloss der Deutsche Bundestag die Aufhebung des § 175 StGB. Viel zu lange hat unser Rechtsstaat gebraucht, um dieses Unrecht zu beseitigen: Über 120 Jahre wurden homosexuelle Männer kriminalisiert. Was eine Selbstverständlichkeit hätte sein müssen, war zu lange in Paragraphen gegossenes Unrecht: Niemals sollten sich liberale Demokratien anmaßen, die Lebensweise ihrer Bürgerinnen und Bürger vorzuschreiben. Liberale Demokratien sollen die Freiheit jedes einzelnen Menschen schützen und mehren – das ist einer ihrer Grundpfeiler. Das Grundgesetz gibt uns hier eine klare Linie vor: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“. Für uns sind das Grundrechte und ein Auftrag zugleich. Es bedeutet nicht weniger als das Anerkennen und Ermöglichen jeder Lebensform. Das heißt aber auch: Wo die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt oder die Menschenwürde nicht geachtet wird, mischt sich der liberale Rechtsstaat aus gutem Grund ein.“

Am Montag wird das Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld eine Veranstaltung anlässlich des 30. Jahrestags des Bundestagsbeschlusses zur Aufhebung des § 175 Strafgesetzbuch veranstalten. An dieser wird auch die Bundesjustizministerin a.D. Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger teilnehmen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich 1994 als Ministerin maßgeblich für die Aufhebung von § 175 Strafgesetzbuch eingesetzt und in der Parlamentsdebatte am 10. März 1994 eine Rede gehalten. Maßgeblich auf ihre Initiative hin ist außerdem die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld begründet worden.

(c) BMJ, 09.03.2024

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