Das Hamburgische Landesrecht verbietet an mehreren Stellen die Benachteiligung aufgrund der „Rasse“ oder die „rassische Verfolgung“. Die Formulierungen sind aber problematisch. Unterschiedliche Menschenrassen gibt es nicht. Die Begriffe sollen nun durch das Wort „rassistisch“ ersetzt werden – als Distanzierung von Theorien, die die Existenz verschiedener menschlicher Rassen behaupten.

Justizsenatorin Anna Gallina: „Sprache beeinflusst unser Bild von anderen Menschen. Die Wissenschaft sagt, dass Menschen nicht in Rassen eingeteilt werden können. Nur rassistische Ideologien gehen von dieser Annahme aus. In Gesetzestexten hat der Begriff nichts zu suchen. Die Einteilung in Rassen widerspricht auch dem Geist und Menschenbild des Grundgesetzes. Die Änderung ist deshalb eine wichtige sprachliche Richtigstellung und benennt das Problem jetzt klar und unmissverständlich: Kein Mensch darf rassistisch diskriminiert werden. Menschliche Rassen gibt es nicht.“

Die Bürgerschaft hatte den Senat im November 2020 aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der Begriff der „Rasse“ und seine Abwandlungen wie „rassisch“ im Hamburgischen Landesrecht sollten durch eine Formulierung ersetzt werden, die Schutz vor rassistischen Diskriminierungen gewährleistet, ohne das Schutzniveau abzusenken. Betroffen sind mehrere Normen in Gesetzen, die beispielsweise die Schulen, den Justizvollzug, die Polizei oder das Studium betreffen.

Diese Normen sollen vor rassistischer Diskriminierung schützen und dienen der Abgrenzung zur nationalsozialistischen Ideologie. Die verwendeten Begriffe „Rasse“ und „rassisch“ können aber im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie von „Menschenrassen“ interpretiert werden.

Im Hamburgischen Landesrecht sollen der Begriff „Rasse“ und seine Abwandlungen deshalb durch das Adjektiv „rassistisch“ ersetzt werden. Diese Formulierung umfasst auch Zusätze wie „rassistische Behandlung/Diskriminierung/Verfolgung“. Die Verwendung des Adjektivs „rassistisch“ stellt sicher, dass der Schutz vor entsprechenden Diskriminierungen gewährleistet und der Schutzbereich der betroffenen Rechtsnormen erhalten bleibt. Bei einer ersatzlosen Streichung des Begriffs bestünde dagegen die Gefahr, dass das Schutzniveau abgesenkt wird.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte schreibt: „Es geht bei der Diskussion um den Begriff „Rasse“ nicht um ein intellektuelles Gedankenspiel, sondern um einen Perspektivwechsel: Rassismus lässt sich nicht glaubwürdig bekämpfen, wenn der Begriff „Rasse“ beibehalten wird. Dies gilt umso mehr, als seine weitere Verwendung das Konzept menschlicher „Rassen“ akzeptabel erscheinen lässt und dazu beitragen kann, rassistischem Denken Vorschub zu leisten.“

Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, Pressemitteilung vom 23. August 2022

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