
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) und das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West ermitteln unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen seit mehreren Monaten gemeinsam gegen einen Polizeibeamten des PP Schwaben Süd/West wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln, des Verdachts der Bestechung und des Verdachts der Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse. In diesem Zusammenhang werden auch gegen weitere Personen, unter anderem eine Angehörige des Landratsamts Neu-Ulm, Ermittlungen insbesondere wegen Verdacht der Bestechlichkeit geführt. Es besteht der Verdacht, dass die Personen Prozesse im Zusammenhang mit medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) zur Wiedererlangung von Fahrerlaubnissen manipuliert haben.
Am Montag, 02.06.2025, fanden aus diesem Grund ab 6 Uhr Durchsuchungsmaßnahmen in 23 Objekten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen statt, die die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen und das BLKA mit Unterstützung des PP München und des Hessischen Landeskriminalamts unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen durchführten. Dabei wurden neben 15 Wohnungen, sechs Geschäftsräumen auch eine Polizeidienststelle in Bayern und die Führerscheinstelle des Landratsamtes Neu-Ulm durchsucht, wobei auch Vertreter der Staatsanwaltschaft Memmingen vor Ort beteiligt waren.
Dem Polizeibeamten, der als Streifenbeamter tätig war, wurde bei der Durchsuchung ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gem. § 39 BeamtStG (Suspendierung) ausgesprochen. Durch diese Maßnahme ist sichergestellt, dass der von den Tatvorwürfen betroffene Beamte aufgrund der laufenden Ermittlungen keinen aktiven Dienst mehr leistet.
Den Ermittlern wurde im Juli 2024 bekannt, dass der Beamte mit Betäubungsmitteln handeln soll. Im Zuge der akribischen Ermittlungen ergab sich darüber hinaus der Verdacht, dass er gemeinsam mit einer Labormitarbeiterin und einer leitenden Mitarbeiterin der Führerscheinstelle des Landratsamts Neu-Ulm Abstinenznachweise bzw. Prozesse im Wiedererteilungsverfahren manipuliert. So sollte den Probanden, welchen die Fahrerlaubnis entzogen worden war und die im Rahmen einer MPU teilweise einen Abstinenznachweis vorlegen mussten, gegen die Zahlung von Geldbeträgen die Wiedererlangung entzogener Fahrerlaubnisse ermöglicht werden.
Insgesamt werden derzeit 13 Personen als Beschuldigte in dem Ermittlungskomplex geführt, wobei es zu keinen Festnahmen kam. Das Hauptaugenmerk der Durchsuchungen galt der Beweissicherung in zahlreichen Objekten im Bereich Ulm und Neu-Ulm sowie der umliegenden Region. Dabei waren mehr als einhundert Polizeibeamte im Einsatz, darunter auch Sondereinsatzkräfte insbesondere Spezialisten wie Interne Ermittlungsbeamte, Finanzermittler, Wirtschaftsexperten und IT-Forensiker.
Die Ermittlungen gegen die Personen, insbesondere die Untersuchung der Manipulationsverdachtsfälle, die Aufhellung des Umfelds der Tatverdächtigen und die Auswertung der sichergestellten Gegenstände wird in der Folge einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die umfassende Aufklärung der schwerwiegenden Vorwürfe und ein transparenter Umgang damit, ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei.
Weitere Angaben zu den noch laufenden Ermittlungsverfahren können derzeit nicht gemacht werden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
LKA Bayern, 02.06.2025