Der Bierabsatz ist im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,9 % beziehungsweise 127,8 Millionen Liter gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, haben die in Deutschland ansässigen Brauereien und Bierlager im 1. Halbjahr 2023 rund 4,2 Milliarden Liter Bier abgesetzt. Nach dem leichten Anstieg 2022 gegenüber dem Pandemie-Jahr 2021 setzt sich damit die langfristige Entwicklung mit sinkenden Absatzzahlen fort. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) eingeführte Bier nicht enthalten.

Bierabsatz mit deutlichen saisonalen Schwankungen, langfristiger Trend rückläufig

Bei den monatlichen Bierabsatzzahlen zeigt sich ein auffälliges saisonales Muster. Ebenso deutlich wie der Bierabsatz in den Frühjahrs- und Sommermonaten steigt, geht er im Herbst und Winter wieder zurück. Erkennbar ist auch der langfristige Trend: Der jährliche Bierabsatz geht in Deutschland seit Längerem kontinuierlich zurück. So lag er im 1. Halbjahr 2023 um 12,2 % niedriger als zehn Jahre zuvor (1. Halbjahr 2014: 4,8 Milliarden Liter).

82 % des gesamten Bierabsatzes waren für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Der Inlandsabsatz sank im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 um 3,5 % auf 3,4 Milliarden Liter. Die restlichen 18 % beziehungsweise 757,5 Millionen Liter wurden steuerfrei (als Exporte und als sogenannter Haustrunk) abgesetzt. Das waren 0,2 % weniger als im Vorjahr. Davon gingen 404,0 Millionen Liter (-0,4 %) in EU-Staaten, 347,9 Millionen Liter (-0,2 %) in Nicht-EU-Staaten und 5,6 Millionen Liter (+3,7 %) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschäftigten der Brauereien.

Bei den Biermischungen – Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen – war im 1. Halbjahr ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 wurden 8,6 % weniger Biermischungen abgesetzt. Sie machten mit 211,1 Millionen Litern allerdings nur 5,0 % des gesamten Bierabsatzes aus.

(c) Statistisches Bundesamt, 01.08.2023

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