Derzeit sind am Verwaltungsgericht Hannover ein Klage- und Eilverfahren in Bezug auf das aktuell laufende Maschseefest anhängig.

Im Klageverfahren 7 A 4125/23 ist Streitgegenstand die „Anfechtung einer straßenrechtlichen Erlaubnis“ nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung, mit welcher die Veranstaltung genehmigt wurde. Die Klägerin begehrt die Aufhebung der Genehmigung.

Mit ihrem ebenfalls erhobenen Eilantrag im Verfahren 7 B 4136/23 beantragt sie, festzustellen, dass ihre Klage (7 A 4125/23) aufschiebende Wirkung hat. Hintergrund ist § 80 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung, wonach eine Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung hat. Die Antragstellerin möchte erreichen, dass von der Maschseefest-Genehmigung bis zur Entscheidung ihrer Anfechtungsklage kein Gebrauch gemacht und damit das Maschseefest nicht fortgesetzt werden darf.

Derzeit laufen noch Stellungnahmefristen für die Landeshauptstadt Hannover und auch den Beigeladenen, den Inhaber der Genehmigung. Auch möchte sich der Rechtsanwalt der Klägerin wohl noch äußern. Ein konkreter Tag, wann über den Eilantrag entschieden wird, kann daher nicht mitgeteilt werden.

Die Verfahren betreffen nur das aktuell laufende Machseefest.

(c) VG Hannover, 04.08.2023

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