2017 wurde die Gesetzeslage zum Thema Vermögensabschöpfung, also rund um die Sicherstellung und Einziehung von Geld, Autos, Immobilien und anderen Dingen, die durch Straftaten erlangt wurden, grundlegend reformiert. Straftaten dürfen sich nicht lohnen! Das war die Prämisse der damaligen Reform – und tatsächlich wurden dadurch die Möglichkeiten zur Einziehung von auf illegalem Wege erlangten Vermögen erweitert. Erfahrungen aus der Praxis der letzten Jahre zeigen allerdings: An verschiedenen Stellen gibt es möglicherweise Nachbesserungsbedarf, um das eigentliche Ziel noch besser erreichen zu können.
Genau das hat Justizsenatorin Claudia Schilling Ende 2022 auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) thematisiert – und konnte ihre Kolleginnen und Kollegen aus den übrigen Ländern hinter einem Vorschlag Bremens versammeln: Die bestehende Gesetzeslage soll noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden, und zwar konkret anhand der Erfahrungen aus der Praxis. In der Folge wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Länder mit Beteiligung des Bundes eingerichtet, an der insgesamt 99 Expertinnen und Experten aus der Praxis der Vermögensabschöpfung beteiligt sind, um das „Große Ganze“ noch einmal in den Blick zu nehmen. Und das sehr konkret und fallbezogen.
Claudia Schilling: „Aus der Praxis wurde beispielsweise ein Fall zurückgemeldet, in dem ein Beschuldigter durch Drogenhandel erwirtschaftetes Geld zu hohen Zinsen als Darlehen weiterverliehen hat. Die Rückzahlungen dieser Darlehen konnten aber am Ende nicht eingezogen werden – es fehlten schlicht die erforderlichen Regelungen für einen derartigen Fall. Jetzt geht es darum genau solche Konstellationen in den Blick zu nehmen – und Vorschläge zu entwickeln, die derartige Lücken schließen.“
Genau dazu werden sich nun ab Montag, organisiert von der Bremer Generalstaatsanwältin Wiebke Reitemeier, die sich gemeinsam mit Schilling für das Thema stark gemacht hat, zwei Tage lang Rechtspraktikerinnen und -praktiker aus allen Bundesländern in Bremen treffen. Insgesamt 40 Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Vermögensabschöpfung werden zu der Tagung im Haus der Bürgerschaft erwartet.
Dazu Claudia Schilling: „Ich freue mich sehr über das große Engagement der Mitglieder der von Bremen und Berlin geleiteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe und darüber, dass unsere Initiative nun vom Papier in die Realität wechselt: Die geltenden Regelungen zur Vermögensabschöpfung wirklich praxistauglich zu gestalten und damit diejenigen zu betrauen, die sich in diesem Feld als Expertinnen und Experten durch ihre tägliche Arbeit auskennen, ist genau der richtige Weg. Denn es bleibt dabei: Straftaten dürfen sich nicht lohnen! Wenn wir die Straftäter dort treffen, wo es Ihnen am meisten weh tut, und das ist nun mal ihr Geld, ihr Immobilienvermögen oder auch der Sportwagen – dann wird Strafverfolgung konkret und kann durchaus auch abschreckende Wirkung entfalten.“
Die Ergebnisse dieser und weiterer Tagungen zum Thema sollen nun bis zum nächsten Frühjahr zusammengetragen werden und in konkrete Gesetzesänderungsvorschlägen münden: „Ziel ist, dass das, was die Praktikerinnen dabei auf Grundlage ihrer Erfahrungen vor Ort entwickeln, noch in dieser Bundestagslegislaturperiode in Gesetzesform gegossen und beschlossen wird“, so Schilling abschließend.
(c) Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen, 03.06.23