Im Zuge der Untersuchung der Amoktat vom 9. März 2023 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter der Hamburger Waffenbehörde und gegen drei Mitglieder eines im Hanseatic Gun Club tätigen Prüfungs- ausschusses eingeleitet. Insofern wurden heute unter Beteiligung des Dezernats Interne Ermittlungen (D.I.E.) zehn Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vollstreckt. Die Durchsuchungen betrafen die Wohnanschriften der vier Beschuldigten, den Arbeitsplatz des Mitarbeiters der Waffenbehörde sowie Räumlichkeiten des Hanseatic Gun Clubs.


Gegen den Mitarbeiter der Waffenbehörde bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der fahrlässigen Tötung in sechs Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung im Amt in 14 Fällen. Er soll Informationen betreffend den Amoktäter Phillipp F., die er über einen Mitarbeiter des Hanseatic Gun Clubs (und Beschuldigten des zweiten Ermittlungsverfahrens) aus dem familiären Umfeld von Phillipp F. erhalten hatte, weder dokumentiert noch ordnungsgemäß innerhalb der Waffenbehörde weitergeleitet haben. Er wies insbesondere nicht darauf hin, dass er ein am 24. Januar 2023 bei der Waffenbehörde eingegangenes (und dort zunächst von ihm bearbeitetes) „anonymes“ Schreiben selbst als Form der Benachrichtigung vorgeschlagen hatte und um mögliche Urheber sowie weitere Hintergründe des Schreibens wusste. In Unkenntnis dessen ordnete der zuständige Sachgebietsleiter der Waffenbehörde nur eine unangekündigte Aufbewahrungskontrolle für die im Besitz von Phillipp F. befindliche Schusswaffe an, anstatt sich gezielt weitere Informationen zu verschaffen und die Schusswaffe nebst Munition sodann umgehend sicherzustellen.


Gegen drei Mitglieder des Prüfungsausschusses wird wegen des Anfangsverdachts der Falschbeurkundung im Amt ermittelt. Der Prüfungsausschuss hatte Philipp F. „blanko“ ein auf den 28. April 2022 datiertes Sachkundezeugnis ausgestellt. Tatsächlich soll Phillipp F. die praktische Sachkundeprüfung am 28. April 2022 jedoch nicht bestanden haben. Eine reguläre nochmalige Anmeldung zur Prüfung und die Prüfung selbst erfolgten nicht. Stattdessen soll ein Mitglied der Prüfungskommission am 24. Oktober 2022 eine im Hanseatic Gun Club angeblich erfolgreich verlaufene „Nachprüfung“ vorgenommen haben, die anschließend mit dem Sachkundezeugnis vom 28. April 2022 gegenüber der Waffenbehörde dokumentiert wurde. Darauf basierend hätte Phillipp F. im Dezember 2022 mutmaßlich keine Waffenbesitzkarte erhalten und dementsprechend auch keine Waffe (und keine Munition) besitzen dürfen. Den Beschuldigten wird angelastet, nicht nur betreffend Phillipp F., sondern in einer Vielzahl von Fällen unzutreffende Sachkundezeugnisse ausgestellt und damit die Durchführung einer irregulären Nachprüfung gegen- über der Waffenbehörde verschleiert zu haben.


Gegenüber sämtlichen Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Pressemitteilung vom 27. April 2023

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