Der Sächsische Landtag wählte heute auf Vorschlag der Staatsregierung zwei neue Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Der Vorsitzende Richter am Landessozialgericht Dr. Andreas Wahl wurde zum Vizepräsidenten gewählt, der Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts Dirk Eberhard Kirst zum berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.
Justizministerin Katja Meier beglückwünschte die beiden neuen Mitglieder: »Ich gratuliere Dr. Andreas Wahl und Dirk Eberhard Kirst zu ihrer Wahl und danke ihnen beiden, dass sie sich in den Dienst des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates stellen. Die heute durch den Sächsischen Landtag gewählten erfahrenen Richterpersönlichkeiten werden die wichtige Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes unterstützen, über die Einhaltung der Sächsischen Verfassung zu wachen, die die Grundlage unseres Zusammenlebens in einem demokratischen Rechtsstaat bildet.«
Die Neubesetzung des Postens des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen war notwendig geworden, nachdem der bisherige Amtsinhaber, der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Uwe Berlit, bereits zum 31. März in den Ruhestand getreten ist. Dr. Andreas Wahl ist bereits seit dem 7. November 2018 berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Die durch seine Ernennung zum Vizepräsidenten freiwerdende Stelle des berufsrichterlichen Mitgliedes wird mit Dirk Eberhard Kirst nachbesetzt.
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig besteht aus fünf Berufsrichtern und –richterinnen sowie vier nichtberufsrichterlichen Mitgliedern, die der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf die Dauer von neun Jahren wählt. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die berufsrichterlichen Mitglieder üben die Tätigkeit im Verfassungsgerichtshof als Nebenamt aus, alle anderen Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Pressemitteilung vom 4. Mai 2022