Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute unter dem Vorsitz von Dr. Roderich Martis einen 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen 10 Fällen der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hai´at Tahrir al-Sham“ (HTS) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte muss eine Bewährungsauflage in Höhe von 50.000,00 Euro an gemeinnützige Einrichtungen und an die Staatskasse bezahlen. Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre.

Feststellungen des Senats zu der Tat

Der Senat hat festgestellt, dass der Angeklagte in der Zeit von November 2017 bis Mai 2020 die HTS unterstützte, indem er einem Kämpfer in Syrien insgesamt 4.610,00 Euro zukommen ließ. Die Gelder wurden über den damals in der Türkei aufhältlichen, mit Urteil des Oberlandesgerichts vom 23. März 2022 unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilten A. (vergleiche Aktenzeichen 7 – 2 StE 8/21 – Oberlandesgericht Stuttgart) transferiert. Bei dem Geld handelte es sich nach Angaben des Angeklagten um sein eigenes Vermögen. Mit den Zahlungen unterstützte er bewusst seinen langjährigen Freund D., der seit vielen Jahren als Jihadist in Syrien für die Errichtung eines Gottesstaates kämpft.

Der Angeklagte war in vollem Umfang geständig. Die Verhandlung konnte daher an zwei Verhandlungstagen abgeschlossen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart stehen gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, die binnen einer Woche nach Verkündung des heutigen Urteils eingelegt werden muss.

Quelle: OLG Stuttgart, Pressemitteilung vom 12. Mai 2023

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