Der Senat hatte den Parteien mit Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 seine vorläufige rechtliche Bewertung mitgeteilt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten, der im Inland nicht über die hierfür erforderliche Konzession der zuständigen Behörde verfügte, die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss.

Nachdem die Beklagte ihre Revision zurückgenommen hat, ist der Verhandlungstermin am 2. Mai 2024 aufgehoben worden.

(c) BGH, 30.04.2024

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