Auch nach dem Ende der Corona-Kontaktbeschränkungen erfährt die Videoverhandlung in Zivilsachen weiter großen Zuspruch. Am Oberlandesgericht Oldenburg, den Landgerichten Oldenburg, Aurich und Osnabrück sowie den 23 Amtsgerichten des Bezirks wurden im Jahr 2023 insgesamt 2.261 Videoverhandlungen durchgeführt (im Vorjahr: 2.318).

Das Oberlandesgericht Oldenburg erreichte dabei eine Quote von 30%: Beinahe jede dritte Zivilverhandlung wurde im vergangenen Jahr per Videokonferenz durchgeführt.

Die Technik erlaubt es, an der mündlichen Verhandlung von Zuhause oder aus dem Büro heraus teilzunehmen. Davon machen nicht nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern auch die Prozessparteien selbst regen Gebrauch. Nicht selten erläutern zudem gerichtlich bestellte Sachverständige ihr Gutachten per Videoschaltung in das Gericht. Das spart den Prozessparteien Zeit und Geld, da Termine schneller gefunden und Reisezeiten gesenkt werden können. Die Vernehmung ortsabwesender Zeugen ist so grundsätzlich ebenso möglich, wie eine Teilnahme per Tablet-PC oder Smartphone.

Während der Videoverhandlung sind sämtliche Verfahrensbeteiligte, einschließlich des Gerichts, für alle Teilnehmer der Videokonferenz zu jeder Zeit hör- und sichtbar. Eine spezielle Software ist dafür nicht erforderlich. Der Zugang erfolgt über einen Teilnahmelink, den das Gericht bereitstellt. Eine öffentliche Übertragung in das Internet findet jedoch nicht statt. Wer nicht am Verfahren beteiligt ist, kann den Verhandlungsverlauf aber wie gewöhnlich vom Gerichtssaal aus verfolgen. Denn das Ton- und Bildsignal der Konferenzteilnehmer wird für die Öffentlichkeit über einen Bildschirm in Echtzeit im Sitzungssaal des Gerichts wiedergegeben.

Im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg sind alle Gerichte mit einem solchen Videosaal ausgestattet. Nahezu jedes dieser Gerichte hat im Jahr 2023 Videoverhandlungen durchgeführt. Spitzenreiter des Bezirks war das Landgericht Aurich, wo knapp 35% aller Zivilverhandlungen digital absolviert wurden. Auf Ebene der Amtsgerichte wurde die höchste Videoquote in Nordhorn erzielt (30%).

Die Videoverhandlung ist aus unserem Gerichtsalltag mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Online können Zivilverfahren vielfach schneller, ressourcenschonender und kostengünstiger geführt werden. Kein Wunder, dass diese Möglichkeit von den Prozessbeteiligten gern wahrgenommen wird. Die Zahlen sprechen für sich“, so das Resümee der Präsidentin des Oberlandesgerichts, Anke van Hove.

(c) OLG Oldenburg, 20.03.2024

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