Aufgrund der hohen Belastung durch Berufungsverfahren, welche Klagen von Automobilkäuferinnen und – käufern gegen die Hersteller von Dieselfahrzeugen betreffen, hat das Präsidium des Oberlandesgerichts Nürnberg zum 1. Januar 2022 einen Spezialsenat für „Diesel-Verfahren“ eingerichtet. Den Vorsitz dieses Senats übernimmt Arno Baltes, welcher seit 1. Januar 2022 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht tätig ist und Herrn Thomas Koch nachfolgt, welcher mit Ablauf des 31. Dezember 2021 in den Ruhestand eingetreten ist. Bereits zum 1. November 2021 wurde Ingrid Demmel zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg ernannt.
Die Zahl der Berufungsverfahren, welche Klagen gegen die Hersteller von Dieselfahrzeugen betreffen, hat in den vergangenen vier Jahren dazu geführt, dass die Belastung des Oberlandesgerichts Nürnberg sich mehr als verdoppelt hat. Aufgrund der noch bei den Landgerichten im Bezirk anhängigen Verfahren ist damit zu rechnen, dass diese erhebliche zusätzliche Belastung sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird. In (gerundeten) Zahlen stellt sich die Situation wie folgt dar:
Zwar konnte durch den überdurchschnittlichen Einsatz aller am Oberlandesgericht tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine große Anzahl der Verfahren bereits erledigt werden. Um in Zukunft noch effizienter arbeiten zu können, hat das Präsidium des Oberlandesgerichts Nürnberg ab 1. Januar 2022 einen Spezialsenat eingerichtet, welcher ausschließlich für einen großen Teil der „Dieselverfahren“ zuständig ist.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Thomas Dickert, äußert sich dazu wie folgt:
„Die Massenverfahren wegen des Dieselkomplexes sind derzeit – neben Corona – die größte Herausforderung für das Oberlandesgericht Nürnberg. Zur Bewältigung benötigen wir dreierlei: Zusätzliche Ressourcen, eine gute Organisation sowie bessere Instrumente im Verfahrensrecht. Denn im Interesse der Beteiligten und der Gesellschaft setzen wir alles daran, trotz der vielen Fälle weiterhin unsere Aufgaben in der gewohnten Schnelligkeit und Qualität zu erledigen. Dafür schaffen wir nun die Voraussetzungen durch die Errichtung eines weiteren Senats samt Geschäftsstelle. Den Vorsitzenden Dycke und Eschenbacher, deren Senate in den vergangenen Jahren erheblich mit sogenannten „Dieselverfahren“ befasst waren, danke ich für ihr herausragendes Engagement. Gleiches gilt für die Beisitzerinnen und Beisitzer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstellen. Der neue Senat konnte durch Personalumschichtungen bei den Nürnberger Gerichten errichtet werden. Ich danke allen Beteiligten für ihre Unterstützungsbereitschaft.“
Herr Koch war seit 1. Oktober 1987 bei der Bayerischen Justiz tätig. Seine erste berufliche Station war die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth; dort war er in der Wirtschaftsabteilung eingesetzt.
Am 1. April 1992 wechselte er im Wege der Abordnung an die Staatsanwaltschaft Görlitz und leitete dort verschiedene Abteilungen. Ab 1. Oktober 1993 war Thomas Koch an die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Dresden abgeordnet und bearbeitete dort unter anderem Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität.
Zum 1. Januar 1996 wechselte er an das Amtsgericht Nürnberg und nahm dort in der Folgezeit verschiedene amtsrichterliche Geschäftsaufgaben wahr. Am 20. Februar 2001 kehrte Herr Koch an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth als Staatsanwalt als Gruppenleiter zurück und war zeitweise an die Staatsanwaltschaft Regensburg – Zweigstelle Straubing – abgeordnet.
Am 16. Oktober 2005 wurde Thomas Koch zum Direktor des Amtsgerichts Weißenburg i.Bay. ernannt. Ab 1. Mai 2009 war er als Richter am Oberlandesgericht Nürnberg eingesetzt und leitete dort schwerpunktmäßig die Justizpressestelle. Ab 16. Juni 2012 war Herr Koch Vizepräsident des Landgerichts Ansbach und hatte dort unter anderem den Vorsitz der 3. Zivilkammer inne. Am 1. November 2016 kehrte er als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht nach Nürnberg zurück und war Vorsitzender des 8. Zivilsenats, welcher unter anderem für Berufungen und Beschwerden in Versicherungssachen zuständig ist.
Arno Baltes gehört der Bayerischen Justiz seit 1. August 1997 an. Seine erste Justizstation war die Staatsanwaltschaft in Amberg. Am 1. März 2000 wechselte er an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und war dort in der Wirtschaftsabteilung eingesetzt.
Mit Wirkung vom 16. Juli 2002 wurde Herr Baltes zum Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth ernannt und war dort in der Folgezeit Beisitzer in verschiedenen Zivil- und Strafkammern. Daneben bearbeitete er als Referent in der Verwaltungsabteilung unter anderem IT-Angelegenheiten.
Am 1. September 2006 kehrte Arno Baltes als Staatsanwalt als Gruppenleiter an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zurück und war dort wiederum in der Wirtschaftsabteilung tätig. Auch bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth kümmerte er sich um den Einsatz der EDV.
Nach einer Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg wurde Herr Baltes am 1. Juli 2012 zum Richter am Oberlandesgericht Nürnberg ernannt und war dort in der Folgezeit Beisitzer in verschiedenen Zivilsenaten.
Seit 1. April 2015 war Herr Baltes Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth und war dort Vorsitzender der 18. großen Strafkammer. Daneben kümmerte er sich erneut in der Verwaltungsabteilung des Landgerichts Nürnberg-Fürth um EDV- und IT-Angelegenheiten.
Seit 1. April 2020 leitete Arno Baltes als weiterer aufsichtsführender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth die Zivilabteilung und war zuletzt Vorsitzender der 17. Zivilkammer, welche schwerpunktmäßig mit Bausachen befasst ist.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Nürnberg ernannt und übernahm den Vorsitz des 16. Zivilsenates und Spezialsenates für Dieselverfahren.
Ingrid Demmel trat ihren Dienst in der Bayerischen Justiz am 1. September 1993 an. Ihre erste berufliche Station war das Amtsgericht Erlangen. Am 1. Oktober 1995 wechselte sie zur Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und war dort sowohl am Hauptsitz in Nürnberg als auch in der Zweigstelle in Erlangen eingesetzt. Mit Wirkung vom 1. Juli 2001 wurde Ingrid Demmel zur Richterin am Amtsgericht Erlangen ernannt und bearbeitete dort vor allen Dingen Familiensachen. Nachdem sie von November 2002 bis März 2004 in Elternzeit gewesen war, kehrte sie an das Amtsgericht Erlangen zurück und bearbeitete dort zunächst erneut Familiensachen. Zum 1. Juli 2005 wechselte sie in die Strafabteilung des Amtsgerichts. Ab 1. Januar 2010 gehörte Frau Demmel der Zivilabteilung des Amtsgerichts Erlangen an.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2014 wurde Ingrid Demmel zur Richterin am Oberlandesgericht in Nürnberg ernannt und war dort zunächst Beisitzerin im 9. Zivilsenat und Senat für Familiensachen und später im 8. Zivilsenat. Seit 1. Dezember 2015 war sie Beisitzerin im 15. Zivilsenat.
Ingrid Demmel war vom April 2011 bis Februar 2014 stellvertretende Vorsitzende des Hauptrichterrates, seit März 2014 ist sie Vorsitzende des Hauptrichterrates. Für die Tätigkeit als Vorsitzende des Hauptrichterrats war sie zuletzt mit der Hälfte ihrer Tätigkeit freigestellt.
Bereits mit Wirkung vom 1. November 2021 wurde Frau Demmel zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg ernannt. Ab 1. Januar 2022 übernahm sie den Vorsitz des 10. Zivil- und Familiensenats.
Quelle: OLG Nürnberg, Pressemitteilung vom 3. Januar 2022