OLG Hamm hält DAZN-Preisklausel für intransparent – Urteil im November

Hamm, 5. September 2026 (JPD) Das Oberlandesgericht Hamm hält die Preisanpassungsklausel, auf deren Grundlage der Streaminganbieter DAZN die Abopreise für Bestandskunden erhöht hat, für intransparent und unangemessen. Das machte der 12. Zivilsenat in der mündlichen Verhandlung über eine Verbandsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die DAZN Limited deutlich. Eine abschließende Entscheidung ist noch nicht gefallen. Das Urteil soll am 18. November 2026 verkündet werden.

vzbv verlangt Rückzahlungen für DAZN-Kunden

Der vzbv wirft DAZN vor, die Preise seines Streaming-Angebots in den Jahren 2021 und 2022 bei laufenden Verträgen einseitig und teilweise deutlich erhöht zu haben, ohne dass die betroffenen Kunden zugestimmt hätten. Grundlage der Preiserhöhungen war eine Klausel in den DAZN-Nutzungsbedingungen, die dem Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Preisanpassungen erlaubte.

Mit der Klage will der Verbraucherzentrale Bundesverband klären lassen, ob DAZN zu den Preiserhöhungen berechtigt war. Zugleich sollen Verbraucher, die sich im Klageregister angemeldet haben, zu viel gezahlte Beträge zurückerhalten können.

Zu Beginn der Verhandlung befasste sich das OLG Hamm zudem mit der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klage gegen das in London ansässige Unternehmen sowie mit den besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Abhilfeklage. Der Senat äußerte die Auffassung, international zuständig zu sein und die Klage insgesamt für zulässig zu halten.

Die mündliche Verhandlung ist inzwischen geschlossen. Das OLG Hamm will seine Entscheidung in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen I-12 VKl 1/24 am Mittwoch, 18. November 2026, um 14.00 Uhr verkünden.

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