Am kommenden Donnerstag, dem 18. Januar 2024, beginnt vor dem Landgericht Hamburg die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen sechs (vier weibliche, zwei männliche) Angeklagte zwischen 28 und 51 Jahren, die sich im Zusammenhang mit einem Aufmarsch am Rondenbarg am 7. Juli 2017 und einem Zusammenstoß mit der Polizei verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gemeinschaftlichen Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall, versuchte gefährliche Körperverletzung, Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung vor. Die Angeklagten sollen jeweils Mittäter der Gewalthandlungen gewesen sein, die aus dem Aufzug heraus begangen worden seien. Jeder habe von der mitgeführten Bewaffnung, u.a. mit Steinen und Pyrotechnik, gewusst, deren Einsatz gegen Polizeibeamte und Sachen gebilligt und einen eigenen Tatbeitrag durch das Mitmarschieren in geschlossener Formation geleistet. Durch das gemeinsame Auftreten, zum Teil vermummt und mit einheitlich dunkler Kleidung, sei den einzelnen Gewalttätern innerhalb des Aufzugs eine Deckung vor einer Identifizierung und dem Einschreiten Dritter verschafft worden.

(c) OLG Hamburg, 12.01.2024

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