Eine bundesweite Koordinierungsstelle für Beratungs- und Kooperationsangebote, besondere Schulungen für Fachkräfte in Gesundheitswesen und Pflege sowie die Entwicklung eines Konzepts für eine zentrale deutschlandweite Krisendienst-Notrufnummer: das sind die zentralen Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Suizidpräventionsstrategie, die Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach heute vorgestellt hat.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Seit gut 20 Jahren nimmt die Zahl der Suizide in Deutschland nicht ab. Rund 10.000 Menschen nehmen sich pro Jahr in Deutschland das Leben. Das Schicksal der Betroffenen, der Angehörigen und Hilfskräfte darf uns nicht egal sein. Wir müssen das gesellschaftliche Tabu von Tod und Suizid überwinden, psychische Erkrankungen von ihrem Stigma befreien und Hilfsangebote besser bündeln. Mit der Nationalen Suizidpräventionsstrategie und unseren Umsetzungsplänen wollen wir für zielgenauere Hilfen und Vorbeugung sorgen.“

Die zentralen Punkte der Nationalen Suizidpräventionsstrategie

In dem Bericht wird die Einsetzung einer zentralen, bundesweiten Koordinierungsstelle für Suizidprävention empfohlen. Diese soll in den kommenden Jahren unter anderem:

  • Betroffene Menschen, deren Angehörige und Fachkräfte über eine bundesweite Webseite zu dem Thema informieren mit vertieften Informationen zu Hilfeangeboten und zu Angeboten der Suizidprävention,
  • Maßnahmen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und zur Enttabuisierung der Themen Sterben, Tod und Suizid initiieren, mittelfristig auch über eine Aufklärungskampagne,
  • Modellhaft Schulungen für Fachkräfte im Gesundheitswesen und in der Pflege entwickeln, um diese noch stärker für das Thema zu sensibilisieren und im Umgang mit gefährdeten Personen zu schulen und diese verstärkt in die Lage zu versetzen, bei Bedarf effektiv in weitergehende Hilfs- oder Therapieangebote zu vermitteln,
  • Gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für die Etablierung einer zentralen Krisendienst-Notrufnummer erarbeiten. Diese soll Hilfesuchende unmittelbar an die Hilfsangebote der Länder und Kommunen weitervermitteln,
  • ein telefonisches und Online-Beratungsangebot für Angehörige und Fachkräfte einrichten
  • sowie das Monitoring von Suizidversuchen und Suiziden ausbauen.

Darüber hinaus wird empfohlen, „methodenbegrenzende“ Maßnahmen, also die Zugangsbeschränkung zu Mitteln und Orten für einen Suizidversuch, deutlich auszubauen und die Einrichtung eines pseudonymisierten Suizidregisters zu prüfen.

Hintergrund

Die Zahl der in Deutschland jährlich begangenen Suizide konnte bis etwa 2008 deutlich reduziert werden, stagniert aber seither auf dem Niveau von 9.000 bis 10.000 Suiziden. Dreiviertel aller Suizide werden dabei von Männern begangen. Besonders hoch ist die Suizidrate bei betagten und hochbetagten Menschen. Bei zwischen 50 bis 90 Prozent der Suizidopfer lag eine psychische Erkrankung vor, häufig Depressionen, Psychosen, Suchterkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen.

Mit Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses vom 10. November 2022 wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf einer Nationalen Suizidpräventionsstrategie zu erarbeiten und 2024 vorzulegen. Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Ampel vereinbart, das Thema Suizidprävention im Kontext eines Nationalen Präventionsplans umzusetzen. Die Nationale Suizidpräventionsstrategie wird dem Bundestags-Haushaltsausschuss zugeleitet. 

Die vollständige Nationale Suizidpräventionsstrategie finden Sie auf unserer Webseite unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Nationale-Suizidpraeventionsstrategie

(c) BMG, 02.05.2024

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