Keine hinreichend konkrete Gefahr: OLG stoppt weitere Observation eines Sexualstraftäters

Schleswig, 30. Oktober 2026 (JPD) – Die dauerhafte polizeiliche Observation eines wegen Vergewaltigung verurteilten Sexualstraftäters wird nicht weiter verlängert. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Kiel bestätigt und die Beschwerde der Polizei zurückgewiesen.

Der 49-jährige Mann war nach Verbüßung einer siebenjährigen Haftstrafe zunächst als hochgradig rückfallgefährdet eingestuft worden. Ein neues psychiatrisches Gutachten ordnet ihn inzwischen jedoch einer Gruppe mit durchschnittlichem Rückfallrisiko zu. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts fehlt damit die für eine dauerhafte Observation nach § 185 Abs. 1 LVwG erforderliche hinreichend konkretisierte Gefahr. Eine lediglich abstrakte Rückfallgefahr genüge nicht.

Das Gericht verwies zudem auf mögliche mildere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, etwa eine Betreuung im Rahmen der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht mit Anbindung an eine forensische Fachambulanz. Bereits bestehende Auflagen, insbesondere die elektronische Aufenthaltsüberwachung mittels Fußfessel, bleiben von der Entscheidung unberührt.

Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 30. Oktober 2026 – 2x W 99/26

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