
Schleswig, 7. Oktober 2026 (JPD) Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat den Freispruch eines Mediziners im Zusammenhang mit einer umstrittenen COVID-19-Impfaktion am Lübecker Flughafen aufgehoben. Die Sache muss vor einer anderen Berufungsstrafkammer des Landgerichts Lübeck neu verhandelt werden.
Dem heute 79-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Jahr 2021 einen nicht zugelassenen Impfstoff als Fertigarzneimittel an zwei Ärzte übergeben zu haben, die ihn anschließend Impfwilligen verabreichten. Das Amtsgericht hatte ihn deshalb zunächst zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 5.000 Euro verurteilt. Das Landgericht Lübeck sprach ihn im Berufungsverfahren frei.
Nach Auffassung des OLG ist das Berufungsurteil in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft. Es fehlten tragfähige Feststellungen dazu, ob es sich bei dem Impfstoff um ein bedenkliches Arzneimittel gehandelt habe. Zudem habe das Landgericht bei der Frage des Inverkehrbringens einen fehlerhaften Maßstab angelegt.
Das Landgericht habe außerdem nicht ausreichend geprüft, ob eine Strafbarkeit wegen einer Beteiligung an Körperverletzungsdelikten in Betracht komme. Insbesondere sei die Frage einer wirksamen Einwilligung der geimpften Personen nicht hinreichend untersucht worden.
Über eine Schuld oder Unschuld des Angeklagten hat das OLG damit nicht entschieden. Darüber muss nun erneut das Landgericht Lübeck befinden.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 7. Oktober 2026 – 1 ORs 4 SRs 65/26





