Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2023 die Revision des 34-Jährigen Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 01.08.2023 als unbegründet verworfen.

Der Vater soll sein zum Tatzeitpunkt zehn Monate altes Kind mehrfach aus Eifersucht auf den Boden geschleudert haben.

Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte ihn deshalb unter anderem wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und vier Monaten.

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