Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Bundesanwaltschaft wurde gestern (1. Juni 2022)
der vietnamesische Staatsangehörige Anh T. L.
zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt. Der Beschuldigte war am 15. April 2022 in Prag festgenommen worden und befand sich seither in der Tschechischen Republik in Auslieferungshaft. Rechtsgrundlagen hierfür sind ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 2. November 2017 sowie ein Europäischer Haftbefehl vom 11. Juni 2019.
Der Beschuldigte ist der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie der Beihilfe zur Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, § 27 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Am 23. Juli 2017 wurde der vietnamesische Staatsangehörige Xuan Thanh Trinh gemeinsam mit seiner Begleiterin im Rahmen einer Operation des vietnamesischen Geheimdienstes auf offener Straße in Berlin gewaltsam in einen Transporter gezerrt und sodann gegen seinen Willen nach Vietnam verbracht. Die Entführung wurde von Mitarbeitern des vietnamesischen Geheimdienstes und Bediensteten der vietnamesischen Botschaft in Berlin sowie mehreren in Europa lebenden vietnamesischen Staatsangehörigen durchgeführt, darunter Ahn T. L. Dieser war in die Ausführung der Operation eingebunden, an der Ausspähung der Opfer im Vorfeld beteiligt und fungierte als Fahrer für bei der Operation eingesetzte Kraftfahrzeuge.
Die Bundesanwaltschaft hatte am 10. August 2017 die Ermittlungen wegen der Entführung des Xuan Thanh Trinh und seiner Begleiterin von der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 69 vom 10. August 2017). Am 28. Februar 2018 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen weiteren Beschuldigten, den vietnamesischen Staatsbürger Long N.H., vor dem Kammergericht Berlin (vgl. Pressemitteilung Nr. 11 vom 7. März 2018). Dieser wurde wegen seiner Beteiligung an der Tat rechtskräftig verurteilt.
Der Beschuldigte wurde am 1. Juni 2022 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 2. Juni 2022