Mit Wirkung zum 8. Juli 2025 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zwei langjährige Mitglieder des Bundesarbeitsgerichts zu Vorsitzenden Richtern ernannt. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, händigte in Erfurt die Ernennungsurkunden an Prof. Dr. Martina Ahrendt und Oliver Klose aus.

    Prof. Dr. Martina Ahrendt übernimmt den Vorsitz des für das Arbeitsentgelt zuständigen Fünften Senats. Die in Mönchengladbach geborene Juristin trat 2001 in die Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit ein und wurde 2013 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Zunächst im Dritten Senat tätig, wechselte sie später in den Ersten Senat, dessen stellvertretende Vorsitzende sie seit 2021 war. Prof. Dr. Ahrendt ist Honorarprofessorin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Der ihr nun unterstehende Fünfte Senat befasst sich unter anderem mit Fragen des gesetzlichen Mindestlohns, des Entgeltgleichheitsgebots im Leiharbeitsverhältnis, der Vergütung von Überstunden sowie der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

    Oliver Klose, geboren in Iserlohn, übernimmt den Vorsitz im Zweiten Senat, der schwerpunktmäßig für Kündigungsstreitigkeiten außerhalb von Insolvenzverfahren zuständig ist. Nach seiner juristischen Ausbildung und wissenschaftlichen Tätigkeit an der Universität Bonn trat er 2003 in den nordrhein-westfälischen Richterdienst ein und wurde 2011 Richter am Bundesarbeitsgericht. Klose war in verschiedenen Senaten tätig, zuletzt im Siebten Senat, und ist seit 2023 Pressesprecher des Gerichts.

    Mit den Ernennungen würdigt der Bundespräsident die langjährige und vielseitige juristische Arbeit beider Richterpersönlichkeiten, deren Expertise künftig die Vorsitzführung in zentralen Senaten des höchsten deutschen Arbeitsgerichts prägen wird.

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