Der Heranwachsende N. muss sich wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher vollendeter und versuchter Körperverletzung verantworten.

Das verfahrensgegenständliche Geschehen soll sich während einer nicht angemeldeten und nicht behördlich bestätigten sog. pro-palästinensischen Versammlung am 21.10.2023 zugetragen haben. Im Rahmen des Demonstrationsgeschehens auf dem Steindamm stachelte N. zunächst mehrere Personen verbal auf, die ihrerseits versuchten, die polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstranten zu stören. Daraufhin forderten die Polizeibeamten G. und P. ihn auf, sich auszuweisen, was N. jedoch ablehnte und versuchte, sich zu entfernen. Als die Beamten nunmehr seine Arme ergriffen, soll N. mehrfach versucht haben, sich loszureißen. Hierbei traf er P. mit dem Ellenbogen am Kinn, ferner soll er G. zweimal in die linke Hand gebissen haben. Während P. eine Schneidezahnabsplitterung davontrug, wurde G. nicht verletzt, weil er Handschuhe trug.

Der Prozess gegen den 20-Jährigen findet am 09. Januar um 9.30 Uhr am Amtsgericht Hamburg-Harburg statt.

StA Hamburg, 05.01.2024

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