Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung Dr. Florian Schwill zum neuen Direktor des Amtsgerichts Harburg gewählt. Er folgt auf Christian Huland, der nach 10 Jahren als Direktor in den Ruhestand verabschiedet wird.

Dr. Florian Schwill wurde 1974 in Celle geboren. Er trat 2004 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und war zunächst am Landgericht als Richter in einer Zivilkammer tätig. Er wechselte 2005 an das Amtsgericht Hamburg-Barmbek und übernahm den Vorsitz einer Strafabteilung, bis er 2006 wieder beim Landgericht in einer Zivilkammer tätig wurde. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg lernte er von 2011 bis 2016 sehr gut kennen: Er war dort als Vorsitzender einer Zivilabteilung und zeitweise zudem einer Zwangsvollstreckungs- sowie einer Betreuungsabteilung tätig. Nach seiner Abordnung an das Hanseatische Oberlandesgericht von 2016 bis 2017 ging er erneut an das Landgericht als stellvertretender Vorsitzender einer Zivilkammer, bevor er in der Justizbehörde in Hamburg in der Abteilung Zivilrecht, Öffentliches Recht und Rechtsprüfung das für Verfassungsrecht, Datenschutzrecht und Informationsfreiheitsrecht zuständige Referat leitete. 2021 kehrte er an das Landgericht zurück und ist seitdem Vorsitzender der Pressekammer. Dr. Florian Schwill engagiert sich bereits seit vielen Jahren in der Juristenausbildung und prüft sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Justizsenatorin Anna Gallina: „Ich freue mich sehr über die Wahl von Dr. Florian Schwill zum neuen Direktor des Amtsgerichts Harburg. Seine juristische Expertise und Führungsstärke sind eine Bereicherung für die Hamburger Justiz, ebenso sein Engagement im Bereich des Prüfungsamtes für unseren juristischen Nachwuchs. Ich wünsche Dr. Florian Schwill viel Freude und Erfolg bei seinen neuen Herausforderungen und Aufgaben.“

Hintergrund zur Richterwahl

In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Hintergrund zum Amtsgericht

Der amtsgerichtliche Bereich in Hamburg besteht aus den sieben Stadtteilgerichten in Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek sowie dem am Sievekingplatz beheimateten Amtsgericht Hamburg. In den Amtsgerichten arbeiten rund 1.600 Beschäftigte, unter ihnen rund 340 Richter:innen. Im Schnitt werden pro Jahr rund 25.000 Zivil-, 14.000 Familien- und 14.000 Strafsachen bearbeitet. Daneben sind die Amtsgerichte für die Grundbücher und für Nachlass- und Betreuungssachen zuständig. Eine zentrale Zuständigkeit besteht beim Amtsgericht Hamburg für Insolvenzsachen sowie für das Handels-, Vereins- und das Schiffsregister.

(c) Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, 07.02.2024

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