Justizministerium Hessen

Gnadenerlass für 104 Inhaftierte zum Weihnachtsfest in Hessen

Für einen Gnadenerweis und eine damit verbundene Entlassung zum 21. November 2024 kommen grundsätzlich alle Strafgefangenen in Betracht, die eine von einem Gericht des Landes Hessen verhängte zeitige Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe oder einen Strafarrest verbüßen und deren Strafende in die Zeit vom 22. November 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 fällt.

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