Schertz Bergmann

Jürgen Klopp gewinnt gegen BUNTE

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin (27 O 62/24) hat mit Beschluss vom 19.03.2024 dem Magazin "BUNTE" die Wort- und Bildberichterstattung über die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse von Jürgen Klopp untersagt einschließlich der Berichterstattung auf der Titelseite der "BUNTE" vom 01.02.2024. Das gerichtliche Verbot erfolgte nach umfangreicher Anhörung der Anwälte von…

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Landgericht Hamburg bestätigt durch Urteil die einstweilige Verfügung gegen die Süddeutsche Zeitung wegen der Berichterstattung vom 17.07. bzw. 18.07.2023

Als Rechtsanwälte von Till Lindemann geben wir folgendes bekannt: 1. Die Süddeutsche Zeitung hatte in ihrer Ausgabe vom 18.07.2023 und parallel über www.sueddeutsche.de vom 17.07.2023 den Verdacht erweckt, unser Mandant habe im Februar 1996 eine Frau, die im Artikel mit "Sybille Herder" benannt wurde, vergewaltigt bzw. sexuelle Handlungen gegen ihren Willen vorgenommen.…

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Berichterstattung des ORF zu Vorwürfen gegen Till Lindemann im Kern untersagt

Till-Lindemann; Foto: Julien Damalet / CC BY-SA 4.0 In einem über orf.at verbreiteten Artikel vom 24.07.2023 mit der Überschrift "Nun auch schwere Vorwürfe aus Österreich" hatte der Österreichische Rundfunk ORF unmittelbar vor den Rammstein-Konzerten in Wien über Vorwürfe einer anonymen Frau berichtet, die Till Lindemann beschuldigt, sie anlässlich eines Rammstein-Konzerts…

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Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann ein

Till Lindemann; Foto: Sven Mandel / CC BY-SA 3.0 Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein gegen Till Lindemann, den Sänger der Band „Rammstein“, geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel – vor allem der Presseberichterstattung, die sich…

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Erklärung von Schertz Bergamnn Rechtsänwalte zum Verfahren Till Lindemann gegen Shelby Lynn

Landgericht Hamburg sieht in Shelby Lynns Aussagen keine Verdachtsäußerung, sondern eine bloße Meinungsäußerung, die das Persönlichkeitsrecht Till Lindemanns nicht verletze. Nachdem Shelby Lynn unlängst öffentlich erklärt hatte, dass sie unserem Mandanten Till Lindemann persönlich nichts vorzuwerfen habe, hat jetzt das Landgericht Hamburg zudem mit Beschluss vom 15.08.2023 (Az. 324 O…

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