Bürgermeisterwahl Hirzenhain: Rechtswidrigkeit der Abwahlentscheidung bestätigt
Der Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hirzenhain im Jahr 2017 war rechtswidrig. Finanzielle Ausgleichsansprüche für den Kläger ergeben sich hieraus im vorliegenden Verfahren allerdings nicht. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom heutigen Tage entschieden. Nach seiner Abwahl als Bürgermeister der Gemeinde Hirzenhain hat der Kläger…