Verwaltungsgericht bestätigt Nichtzulassung von AfD-Bürgermeisterkandidat in Lage
Das Verwaltungsgericht Minden hat den Eilantrag eines AfD-Bürgermeisterkandidaten in Lage abgelehnt. Die Richter sahen keine offensichtlichen Rechtsfehler bei der Zurückweisung seines Wahlvorschlags wegen Zweifeln an der Verfassungstreue. Rechtsschutz ist nun nur noch im Wahlprüfungsverfahren oder durch Beschwerde zum OVG möglich.