Wolf aus Burgdorfer Rudel darf vorläufig nicht abgeschossen werden
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat am 26. Januar 2023 im Wege eines sogenannten Hängebeschlusses (Zwischenbeschluss) auf den Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. gegen eine von der Region Hannover erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme eines Wolfes aus dem Burgdorfer Rudel vorläufig die aufschiebende Wirkung…