VG Göttingen

Laufendes Strafverfahren – Erziehrinnen dürfen nicht weiterbeschäftigt werden

Mit Beschluss vom 03.11.2022 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass zwei Erzieherinnen einer Kindertagesstätte, bis zum Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht weiterbeschäftigt werden dürfen (2 B 211/22). Die Antragstellerinnen und Antragsteller - betroffene Kinder bzw. deren Eltern - verlangten von dem Antragsgegner als Aufsichtsbehörde,…

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