Keine Mehrklasse am Heinrich-Heine-Gymnasium in Mettmann
Die Stadt Mettmann darf im Herbst keine zusätzliche Klasse der Jahrgangsstufe 5 am Heinrich-Heine-Gymnasium bilden. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und den auf die Verpflichtung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Erteilung der hierzu erforderlichen Genehmigung gerichteten Eilantrag der Stadt Mettmann abgelehnt.