Justiz

Ausschluss eines Kindes vom Besuch der kommunalen Kindertagesstätte nur durch Verwaltungsakt

Bei der Kindertagesstätte handele es sich um eine öffentliche Einrichtung. Unabhängig davon, dass die Modalitäten der Betreuung in der Kindertagesstätte durch Betreuungsvertrag zivilrechtlich ausgestaltet worden seien, sei die Frage des Zugangs zu der öffentlichen Einrichtung öffentlich-rechtlicher Natur. Das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis könne deshalb nur öffentlich-rechtlich, das heißt durch (Aufhebungs-)Verwaltungsakt beendet werden.

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Wahl des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zum Senatsvorsitzenden am Oberverwaltungsgericht vorerst bestätigt

Die für das Beamtenrecht zuständige 12. Kammer hat heute in einem Eilbeschluss die Auswahl- und Beförderungsentscheidung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit für die Besetzung einer R 3-Stelle als Senatsvorsitz am Oberverwaltungsgericht bestätigt. Beworben hatten sich eine Richterin am Oberverwaltungsgericht sowie der amtierende Vizepräsident des Verwaltungsgerichts. Das Ministerium hatte sich dem Wahlvorschlag…

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