Fasan trifft Sozius – OLG Oldenburg sieht Unfall „bei dem Betrieb eines Fahrzeugs“
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Sturz eines Motorrad-Sozius nach einer Kollision mit einem fliegenden Fasan als Unfall „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ gilt. Die Haftpflichtversicherung muss daher Schmerzensgeld zahlen. Ein Mitverschulden des Sozius wegen fehlender Schutzkleidung liegt nicht vor.