Zahnbehandlung: Keine Zahlungspflicht bei unbevollmächtigter Auslösung eines Online-Vertrags
Ein Behandlungsvertrag kommt nicht zustande, wenn der Bestellvorgang auf einer zahnärztlichen Online-Plattform durch eine nicht bevollmächtigte Dritte – hier: eine in Brasilien ansässige Zahnärztin – ausgelöst wird. Das Amtsgericht München verneinte das Vorliegen einer wirksamen Willenserklärung der Beklagten und wies die Zahlungsklage ab.