Keine Entziehung der Waffenbesitzkarte wegen Mitgliedschaft in der Partei AfD
Mit Beschluss vom 24. April 2023 hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass die Mitgliedschaft in der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) nicht die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zur Folge hat. Damit wurde die vorausgehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt. Der Antragsteller, ein Mitglied der Partei AfD, wandte…