Steuerung von US-Kampfdrohen in Ramstein: Keine Auskunftspflicht über Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft erteilen
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz ist nach dem Landestransparenzgesetz nicht zur Auskunft über amtliche Informationen verpflichtet, die im Zusammenhang mit dessen Funktion als Aufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaften stehen.