Ludwigshafener Gasexplosion 2014: Betreiber haftet voll – Bauunternehmen nicht
In zwei Schadensersatzprozessen im Zusammenhang mit der Gasexplosion in Ludwigshafen/Oppau vom 23. Oktober 2014 hat der 1. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken über die Haftung entschieden: Die Betreiberin der Gasleitung haftet voll, die beteiligten Bauunternehmen und deren Mitarbeiter hingegen nicht. Am 23. Oktober 2014 war es bei Tiefbauarbeiten in Ludwigshafen/Oppau…