Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin die Richterin am Landgericht Christine Schüler zur Richterin am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ernannt.

Die Ernennungsurkunde wurde der Richterin am 12. Juni durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bernhard Thurn überreicht.

Die 50-jährige Richterin lebt mit ihrem Mann und ihren Kindern in Mainz. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und London und dem Referendariat in ihrer Heimatstadt sowie Tätigkeiten in einer medienrechtlichen Anwaltskanzlei in Hamburg und als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl an der Johannes-Gutenberg-Universität trat Frau Schüler als Richterin auf Probe bei dem Amtsgericht Worms im September 2006 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach zwischenzeitlichen Tätigkeiten im Justizministerium – Landesprüfungsamt – in Mainz, wo sie als Klausurreferentin eingesetzt war, sowie beim Amts- und beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) wurde sie im Dezember 2010 zur Richterin am Landgericht Frankenthal (Pfalz) ernannt. Dort war sie vor allem im Bereich des Zivilrechts tätig. Dabei wurde sie im Laufe ihres beruflichen Wirkens auch mit unterschiedlichen Spezialzuständigkeiten aus dem Zivilrecht betraut und war seit 2016 stellvertretende Vorsitzende der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz). Beginnend im März 2019 absolvierte die Richterin erfolgreich die siebenmonatige „Erprobung“ am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Als Mitglied des 5. Senats bearbeitete Frau Schüler in dieser Zeit neben allgemeinen Zivilsachen und Arzthaftungssachen insbesondere private Bausachen in Spezialzuständigkeit. Nach dieser Zeit kehrte Frau Schüler wieder an ihre Stammdienststelle zurück und nahm auch Aufgaben in der Verwaltung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) wahr.

Das Präsidium des Oberlandesgerichts hat Frau Schüler dem 4. Zivilsenat zugeteilt. Der 4. Zivilsenat bearbeitet allgemeine Zivilsachen und besitzt u.a. die Spezialzuständigkeit für urheber- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

(c) OLG Zweibrücken, 12.06.23

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