Im geltenden Dienstrecht der Bundeswehr nicht vorgesehen: Personalentwicklungsbewertung aufgehoben
Die neue Personalentwicklungsbewertung für Soldatinnen und Soldaten ist im geltenden Dienstrecht nicht vorgesehen. Das hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig heute entschieden. Dieser Entscheidung liegt der Rechtsstreit eines Oberfeldarztes zu Grunde. Er hatte in seiner dienstlichen Beurteilung vom Erstbeurteiler eine durchweg überdurchschnittliche Leistung attestiert bekommen. In der Personalentwicklungsbewertung…