Die Bundesanwaltschaft hat am 30. November 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den algerischen Staatsangehörigen Mohamed A. erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB). Darüber hinaus werden ihm Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 8 AWG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002) zur Last gelegt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Mohamed A. schloss sich im Jahr 2013 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Ihm kam eine übergeordnete Position in einer IS-Kampfgruppe zu. Er beteiligte sich an Kampfeinsätzen, stellte für solche Einsatzteams zusammen und bildete auch Kämpfer aus. Bei einer Gelegenheit nahmen er und seine Kampfgruppe mehrere Personen fest, die der IS anschließend zum Tode verurteilte. Zudem half der Angeschuldigte Mitgliedern des IS, aus der Türkei nach Syrien einzureisen und betätigte sich bei Gefangenenaustauschen als Verhandlungsführer.

Im Sommer 2015 reiste Mohamed A. nach Deutschland ein, blieb dem IS aber noch bis Januar 2021 mitgliedschaftlich verbunden. In Deutschland sammelte er Spenden für in Syrien inhaftierte weibliche Mitglieder der Vereinigung. Insgesamt leitete er Gelder in Höhe von rund 10.000 Euro über Mittelsmänner an den IS in Syrien weiter. Daneben war er in die Ausschleusung von IS-Frauen aus syrischen Gefangenenlagern eingebunden.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 24. Juli 2023 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2023 in Untersuchungshaft. Bis zum Beginn der Untersuchungshaft befand er sich bereits seit dem 26. Januar 2021 in anderer Sache in Strafhaft.

(c) Generalbundesanwalt, 18.12.2023

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