Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Günter Spinner zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Herr Prof. Dr. Spinner, geboren 1972 in Oppenau (Ortenaukreis), legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1999 in Stuttgart ab. Nach seiner Promotion im Jahr 2000 trat er in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Er war – nach anfänglicher Tätigkeit als Staatsanwalt – an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig. Von März 2006 bis Februar 2008 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet.

Im September 2010 wurde Herr Prof. Dr. Spinner zum Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Stuttgart ernannt, nachdem er zuvor seit Juni 2008 beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erprobt worden war.

Mit Wirkung vom 1. Juni 2011 wurde Herr Prof. Dr. Spinner zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Er gehörte seitdem – zuletzt als stellvertretender Vorsitzender – dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts an. Der Dritte Senat ist für das Recht der betrieblichen Altersversorgung zuständig. Seine Honorarprofessur wurde Herrn Prof. Dr. Spinner im Februar 2018 von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verliehen.

Herr Prof. Dr. Spinner übernimmt den Vorsitz des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Der Achte Senat ist vor allem zuständig für Schadensersatz und Entschädigung – unter anderem nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz -, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entgelttransparenzgesetz, das Wettbewerbs- und das Zwangsvollstreckungsrecht, bestimmte datenschutzrechtliche Ansprüche und Konkurrentenklagen.

Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.


Der Bundespräsident hat den Richter am Arbeitsgericht Dr. Christoph Betz, Arbeitsgericht Regensburg, mit Wirkung vom 1. September 2023 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Herr Dr. Betz, geboren 1978 in Regensburg, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 2006 in Regensburg ab. Nach einer Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt und seiner Promotion im Jahr 2007 trat er als Referent beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeits- und Sozialordnung, Familie und Frauen in den Dienst des Freistaats Bayern. Ab Februar 2009 war er als Richter dem Arbeitsgericht Regensburg zugewiesen und von Februar bis März 2009 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet.

Zum 1. August 2010 wurde Herr Dr. Betz zum Richter am Arbeitsgericht beim Arbeitsgericht Regensburg ernannt. Von September 2019 bis August 2021 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Er wurde von Januar bis März 2023 beim Landesarbeitsgericht München erprobt.

Das Präsidium hat Herrn Dr. Betz dem Vierten Senat zugeteilt. Der Vierte Senat ist vor allem zuständig für das Tarifvertragsrecht und für Streitigkeiten über Eingruppierungen.

Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.


Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Dr. Sandra Wullenkord, Arbeitsgericht Paderborn, mit Wirkung vom 1. September 2023 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Frau Dr. Wullenkord, geboren 1986 in Bielefeld, wurde im Jahr 2014 promoviert. 2015 legte sie in Düsseldorf die Zweite juristische Staatsprüfung ab und trat im Februar 2016 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Dort war sie bei den Arbeitsgerichten Paderborn, Bielefeld und Hamm eingesetzt. Frau Dr. Wullenkord war von Juni 2019 bis August 2021 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Seit September 2021 war sie wieder am Arbeitsgericht Paderborn tätig.

Das Präsidium hat Frau Dr. Wullenkord dem Siebten Senat zugeteilt. Der Siebte Senat ist im Wesentlichen zuständig für das Befristungsrecht sowie das formelle Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht.

Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.

(c) BAG, 01.09.2023

Cookie Consent mit Real Cookie Banner