Drehbuchautorin Anika Decker erhält höhere Beteiligung an den Einnahmen von “Keinohrhasen” und “Zweiohrküken””
Die Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5. Juli 2023 in dem am 27.09.2023 in öffentlicher Sitzung verkündeten und dabei mündlich kurz begründeten Urteil in erster Instanz dem Zahlungsbegehren der Drehbuchautorin Anika Decker gegen die Produktionsfirma der Filme „Keinohrhasen“ (Kinostart 2007) und „Zweiohrküken“ (Kinostart 2009)…